Zulassungsrecht Münster Westfalen

Verkehrsrecht

'''Verkehrsrecht''' beinhaltet im weitesten Sinne  '''Straßenverkehrsrecht''', '''Luftfahrtrecht''',  '''Eisenbahnrecht''', das Recht über den Verkehr auf '''Wasserstraßen''' sowie das '''Seerecht'''. Der Begriff wird häufig nur auf den Straßenverkehr bezogen, umfasst jedoch alle genannten Bereiche.

==Straßenverkehrsrecht==
===Deutschland===
Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.

Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
* Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
* Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
* Fahrerlaubnisrecht
* Zulassungsrecht
Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc., aber auch ''Beliehene'' (also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, das bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein)) zuständig.

Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.

=== Österreich ===
Das Straßenverkehrsrecht wird hier durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten sind:
* Straßenverkehrsordnung (StVO)
* Kraftfahrgesetz (KFG)
* Führerscheingesetz (FSG)

==Straßen- und Wegerecht==
Das Straßen- und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als „Recht an der Straße“ und gehört daher zum öffentlichen Recht. Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen, Bundesfernstraßengesetz). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung.
Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor: den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist stets der Straßenbaulastträger.

==Personen- und Güterverkehr international ==
Ergänzend zu nationalen Regelungen gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die vor allem den Personen- und Gütertransport auf der Straße regeln. So findet sich das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 im deutschen Recht als IntKfzV wieder. Gerade im Güterverkehr gibt es aber eine ganze Reihe an Normen aus dem europäischen Recht, die teilweise in nationales Recht umgesetzt wurden bzw. unmittelbar gelten. Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vereinheitlicht Teile des internationalen Transportrechts.

Bundesaufsichtsbehörde v. a. für den technischen Bereich des Straßenverkehrs ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg.

==Luftfahrtrecht==
Im Luftverkehr bezeichnen Verkehrsrechte zunächst internationale Vereinbarungen über die Verkehrszulassung von Fluglinien, siehe auch Freiheiten der Luft.
Das eigentliche Luftfahrtrecht umfasst nicht nur nationale, sondern in großem Umfang auch internationale Rechtsvorschriften. Internationales Einheitsrecht wurde insbesondere durch das Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 und das daran anknüpfende Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 geschaffen sowie im Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union durch die EG-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004.

Bundesaufsichtsbehörde v. a. für den technischen Bereich des Luftverkehrs ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig.

==Eisenbahnrecht==
Das Eisenbahnrecht umfasst alle Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen. Das bisher überwiegend national aufgebaute Vorschriftenwesen wird in zunehmendem Umfang ebenfalls von internationalen Vereinbarungen bestimmt. In Deutschland ist dabei die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) von besonderer Bedeutung. Im internationalen Eisenbahnverkehr wurde durch das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die dazugehörigen Anhänge A (CIV, Personenverkehr) und B (CIM, Güterverkehr) Einheitsrecht geschaffen.

Eine Sonderform des Verkehrsrechts ist das Magnetschwebebahnrecht.

Bundesaufsichtsbehörde sowohl für Eisenbahnen wie für Magnetschwebebahnen (dies sind juristisch keine Eisenbahnen!) ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit Sitz in Bonn.

Straßen- und U-Bahnen unterliegen der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen; sie werden von dafür bestimmten Behörden der einzelnen Bundesländer überwacht. Schmalspurbahnen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO), die ebenfalls von den Ländern überwacht wird.

==Recht der Wasserstraßen==
Die meisten Wasserstraßen (große Flüsse und Kanäle) befinden sich in Deutschland im Besitz des Bundes. Es gibt diverse Rechtsvorschriften über die Nutzung bis hin zu den Zulassungen für die Führung von Schiffen aller erdenklicher Größenklassen.

==Seerecht==
Das Seerecht entstammt internationalen Übereinkünften. Bedeutend sind neben den Schiffsregistern vor allem die Seegerichte und die Anforderungen für den Erwerb des Kapitänspatentes.

==Literatur ==
* Hentschel: ''Straßenverkehrsrecht'' 38. Auflage C.H. Beck Verlag, 2005, ISBN 978-3-406-52996-2
* Ferner (Hrsg.): ''Handbuch Straßenverkehrsrecht.'' 2. Auflage. Nomos Verlag, 2006, ISBN 3-832-91281-9
* Berr/Krause/Sachs: ''Drogen im Straßenverkehrsrecht'', 1. Aufl., C.F. Müller-Verlag, 2007, ISBN 3-8114-0845-3
* Strehl: ''Recht im Straßenverkehr'', 26. Auflage, Verlag Heinrich Vogel, 2006, ISBN 3-574-27311-8

== Siehe auch ==
* Allgemeine Kostenpauschale
* Verkehr
* Verkehrswesen
* Schnittstellenkontrolle
* Verkehrswissenschaften

== Weblinks ==
{{Wikibooks|Zur Gefährdungshaftung beim Verkehrsunfall}}
{{Wikibooks|Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen}}
* www.strassenverkehrsrecht-online.de/SVR/svr_heft.lasso Aufsätze zum Straßenverkehrsrecht aus der Zeitschrift ''Straßenverkehrsrecht - SVR''
*www.bundesrecht.juris.de Gesetze im Internet (Onlineversion)

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