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- Rechtsgebiete - Sachenrecht
...Rechte\'\'\'. Als solche sind sie - im Gegensatz zu den relativen Rechten des Schuldrechts - gegen jedermann zivilrechtlich (Eigentumsklage, Schadenersatz, Unterlassungsansprüche) und strafrechtlich (v.a. durch Vermögens-Delikte wie Sachbeschädigung, Diebstahl,...
- Rechtsgebiete - Sachenrecht - Pfandrecht
...(siehe unten) die Sache nach Erlöschen der Forderung nicht zurück, kann der Eigentümer, also der vormalige Schuldner, mit der Eigentumsklage (§ 366 ABGB) seine Sache erklagen ohne dass ihm der Pfandgläubiger ein Recht zum Besitz – dieses hat der Pfandgläubiger...
- Glossar - Eigentum
...Privatrecht ist das Eigentum also das \'\'\'dingliche Vollrecht\'\'\'; gegen Eingriffe kann sich der Eigentümer durch die Eigentumsklage \'\'(rei vindicatio)\'\' und die Eigentumsfreiheitsklage \'\'(actio negatoria)\'\' zur Wehr setzen (§ 366 ABGB).Die...
- Glossar - Sachenrecht
...Rechte'''. Als solche sind sie - im Gegensatz zu den relativen Rechten des Schuldrechts - gegen jedermann zivilrechtlich (Eigentumsklage, Schadenersatz, Unterlassungsansprüche) und strafrechtlich (v.a. durch Vermögens-Delikte wie Sachbeschädigung, Diebstahl,...